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Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Hotel Bavaria, Oberstaufen, Stand 12/2025

1. Geltungsbereich

Die hier genannten Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Beherbergungsverträge des Hotel Bavaria, Oberstaufen. Sie beziehen sich auf die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren, eigenerbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotelbetriebes. Eine Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Hotels möglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Vertragspartner, Vertragsabschluss und Verjährung

2.1 Das Hotel und der Kunde sind die Vertragspartner. Ein Hotelvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Es liegt in der Entscheidung des Hotels die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Grundsätzlich verjähren Ansprüche gegen das Hotel ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Kenntnisunabhängig verjähren Schadensersatzansprüche in fünf Jahren, ausgenommen sind Ansprüche, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Haftung des Hotels, Störungen und Mängel

 3.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3.2 Für den Fall, dass Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, muss der Kunde das Hotel unverzüglich davon in Kenntnis setzten. Das Hotel ist bemüht, auf diese unverzügliche Rüge des Kunden die Störung zu beheben oder für Abhilfe zu sorgen. Gleichsam ist der Kunde verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Nutzung der Zimmersafe bzw. des Hotelsafes wird angeraten. Geld, Schmuck, Wertpapiere und Kostbarkeiten, die einen Wert von mehr als 800 Euro haben oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro bedürfen einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel in Schriftform. Durch die Bereitstellung eines Stellplatzes für Fahrzeuge kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Dies gilt für das Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte. Das Hotel wahrt die Sorgfaltspflicht für Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

 4.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Seitens des Kunden besteht die Verpflichtung, die Überlassung des Hotelzimmers und die von ihm in Anspruch genommenen Hotelleistungen gemäß der vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies schließt auch Leistungen ein, die vom Kunden direkt oder über das Hotel in Auftrag gegeben wurden, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4.2 Es gelten die jeweiligen zum Vertragsabschluss gesetzlichen Steuern und lokalen Abgaben. Die vereinbarten Preise beinhalten diese. Die Kurtaxe wird in Höhe des jeweils aktuell geltenden Kommunalrechts von Gast geschuldet und vor Ort bezahlt, es sei denn, im vertraglich vereinbarten Preis wurde diese in Textform ausdrücklich ausgewiesen und ist bereits inkludiert. Jegliche gesetzlichen Umsatzsteueränderungen oder Änderung kommunaler Abgaben nach Vertragsabschluss führen zu einer Anpassung der Preise. Verbraucherverträge sind davon nur betroffen, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate beträgt.

4.3 Es steht im Ermessen des Hotels im Falle einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, einer Verringerung der Leistung des Hotels oder Verkürzung des Aufenthalts des Kunden dies davon abhängig zu machen, dass sich der Zimmerpreis und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöhen und somit auch zuvor gewährte Rabattierungen entfallen.

4.4 Die Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise bei Abreise und wird sofort fällig. Es gelten die vom Hotel akzeptierten Zahlungsmittel, bei rabattierten Preisen kann die Wahl des Zahlungsmittels vom Hotel eingeschränkt werden. Sind Vorabzahlungen vereinbart, sind diese Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Kommt es zum Zahlungsverzug kann das Hotel eine unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. In diesem Fall ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Ein Nachweis des höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Das Hotel hat die Berechtigung mit dem Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder auch Sicherheitsleistung durch Kreditkartengarantier vom Kunden zu verlangen. Die Höhe einer Vorableistung und die Zahlungstermine werden dann im Beherbergungsvertrag durch das Hotel schriftlich vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

5. Die Bereitstellung der Zimmer, Übergabe und Rücktritt der Zimmer

5.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer einer Kategorie, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen und Serviceleistungen des Hotels sind nach diesem Termin nicht mehr abrufbar. Spätabreisen müssen vom Hotel gestattet werden, ein Aufpreis kann nachträglich für den Abreisetag vereinbart werden.

5.3 Bei Nichtinanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Hotelleistung behält das Hotel seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dies ist gegeben, wenn ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde oder bereits erloschen ist, kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht und das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zugestimmt hat.

5.4 Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Grundsätzlich wird der Abschluss einer Reiseunterbrechungs- bzw. rücktrittsversicherung empfohlen. Bei einer Stornierung kann das Hotel Storngebühren verlangen. Die Stornogebühren richten sich nach der jeweilig gebuchten Ratenkategorie:

STANDARDRATE:

bis 61 Tage vor Reiseantritt kostenfrei stornierbar ( 00.00 Uhr )

60 Tage vor Anreise 70% des gesamten Aufenthaltspreises werden berechnet

21 Tage vor Anreise werden 90 % des gesamten Aufenthaltspreises berechnet

FLEXRATE:

bis 22 Tage vor Reiseantritt kostenfrei stornierbar ( 00.00 Uhr )

21 Tage vor Anreise werden 90 % des gesamten Aufenthaltspreises berechnet

SUPERFLEXRATE:

bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar ( 00.00 Uhr )

7 Tage vor Anreise werden 90 % des gesamten Aufenthaltspreises berechnet

VORTEILSRATE BESTPREIS:

nicht stornierbare Rate, ab Buchungseingang werden 90 % des gesamten Aufenthaltspreises berechnet.

Die Stornokosten werden nach Datum des Poststempels, Maileingangs oder Eingang der Faxbestätigung berechnet.

6. Rücktritt des Hotels

6.1 Gilt die Vereinbarung, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel seinerseits in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, setzt das Hotel eine angemessene Nachfrist in Schriftform. Verstreicht diese Nachfrist ebenfalls, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2 Das Hotel hat aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Dies gilt im Besonderen, wenn höhere Gewalt, technische Mängel (z.B. Fehlfunktion des Channelmanger) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Hotelvertrages unmöglich machen. Ebenso ist dies der Fall, wenn ein Hotelvertrag schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde (wie z.B. Angaben, die die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder den Aufenthaltszweck betreffen).

6.3 Hat das Hotel begründeten Anlass zur Vermutung, dass die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder Reputation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich des Hotel zuzurechnen ist; ist dies ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Hotels. Gesetzeswidrige Aufenthaltszwecke fallen ebenfalls unter das außerordentliche Rücktrittsrecht des Hotels wie auch nicht genehmigte Untervermietung bzw. Weitervermietung. Der Kunde hat bei berechtigtem Rücktritt des Hotels keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Oberstaufen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sonthofen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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